Am 8.Mai 2020 wurde die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
Sie enthält u.a. die Erlaubnis, Fahrschulen und ähnliche Einrichtungen wieder zu betreiben. Damit ist ab 13.5.2020 auch wieder die Flugausbildung zu zweit möglich.
Weiterhin muss dabei u.a. § 3 Abs. 5 beachtet werden, wonach eine Mund-Nasen-Bedeckung gefordert wird.
Daher bleiben alle bisher vom geschäftsführenden Vorstand für den Flugbetrieb während der Corona-Pandemie getroffenen Regelungen weiterhin voll umfänglich gültig und sind ausnahmslos einzuhalten, u.a.:
- Einhalten des Mindestabstands
- Tragen eines Mund- und Nasenschutzes am Platz und im Flugzeug
- Es dürfen maximal 5 Segelflugzeuge gleichzeitig am Start aufgestellt werden
- Alle Vereinsflugzeuge werden im Vereinsflieger reserviert.
- Der Aufenthalt am Flugplatz ist auf die unbedingt für den sicheren Flugbetrieb erforderliche Zeit zu beschränken.
Ebenso gelten die schon mitgeteilten Verfahrensanweisungen weiter.
Änderungen der Verfahrensanweisungen werden wir hier zeitnah mitteilen.
Der Vorstand